Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben des GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz), die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter vorantreiben.
Was ist seit dem 01.01.2025 Pflicht?
Bestehende Nichtwohngebäude:
Eigentümer von bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen müssen jetzt mindestens einen Ladepunkt errichten.
Das bedeutet, dass auch ältere Bürogebäude, Einkaufszentren oder Industriekomplexe mit größeren Parkflächen nachrüsten müssen. Ziel ist es, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität auf breiter Basis zu fördern.
Was regelt das GEIG bereits seit 2021?
Neubauten:
Bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen müssen alle Stellplätze mit Leerrohren für Ladepunkte ausgestattet werden.
Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Größere Renovierungen:
Werden bestehende Wohn- oder Nichtwohngebäude umfangreich renoviert (z. B. Parkflächen), greifen die gleichen Anforderungen wie bei Neubauten.
Als erfahrener Hersteller und Anbieter von AC-Ladelösungen unterstützen wir Sie umfassend bei der Umsetzung der neuen GEIG-Vorgaben. Unsere breite Produktpalette und unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit stellen sicher, dass Ihre Ladeinfrastruktur optimal auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Bedarfsermittlung & Beratung: Wir analysieren Ihre Anforderungen und finden gemeinsam die optimale Lösung.
- Planung & Umsetzung: Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Installation der Ladepunkte.
- Herstellerkompetenz aus einer Hand: Ob AC-Ladestationen, Last- und Lademanagement oder Payment-Lösungen – bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand.
- Langfristiger Support: Auch im laufenden Betrieb bleiben wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner – für Wartung, Erweiterung oder technische Fragen.
Mit uns gestalten Sie Ihre Ladeinfrastruktur effizient, zukunftssicher und nachhaltig.
